Verbot von Online-Casinos bis Juni 2021 gerichtlich erfolgreich durchgesetzt

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Ein Spieler erzielte vor dem Landgericht Bremen einen Sieg gegen ElectraWorks Limited und erhält 194.000 Euro zurück, die er zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 auf bwin.com und premium.com verloren hatte. Basis der Entscheidung sind der Glücksspielstaatsvertrag von 2012, das EuGH-Urteil vom April 2026 und das bis Juli 2021 geltende Online-Casino-Verbot. ElectraWorks verfügte nicht über eine deutsche Lizenz und missachtete das Verlinkungsverbot, wodurch die Verträge unwirksam wurden. CLLB Rechtsanwälte setzten die Rückzahlung durch.

Bremen spricht Unwissenheit des Spielers frei, Rückforderung jedoch möglich

Ein deutscher Spieler nahm zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 an Online-Casinospielen über die Seiten bwin.com und premium.com teil und erlitt dabei Verluste in Höhe von rund 194.000 Euro. Ihm war nicht bewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren. Das Landgericht Bremen stellte diesen Rechtsverstoß fest und erklärte die zugrunde liegenden Verträge aufgrund des unzulässigen Angebots für nichtig. Er erhielt damit die Möglichkeit, seine Einsätze zurückzufordern.

Gericht wendet EU-Rechtsschwerpunkt auf nationales Glücksspielverbot und Rückforderungen an

Nach Ansicht des Landgerichts Bremen verbot § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 Online-Glücksspiel in Deutschland. ElectraWorks Limited habe dieses Verbot über die Webseiten bwin.com und premium.com umgangen. Aufgrund dieses Verstoßes seien die entsprechenden Verträge nichtig. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Rückzahlung seiner in den illegalen Spielen verlorenen Einsätze zu. Das Urteil bestätigt den Schutz vor nicht lizensierten Anbietern und stärkt den rechtlichen Verbraucherschutz.

Gerichtshof untermauert Bremer Urteil und deutsche Online-Glücksspielverbote juristisch zweifelsfrei

Der Europäische Gerichtshof entschied am 16. April 2026, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot keinerlei EU-rechtswidrige Aspekte aufweist. Damit untermauert er das Urteil des Landgerichts Bremen, das die Nichtigkeit der Verträge mit ElectraWorks Limited festgestellt hatte. Die Entscheidung zeigt, dass nationale Regulierungen zum Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten einzelner Anbieter haben. Ausländische Lizenzen genießen keine automatische Anerkennung in Deutschland.

EU-Mitgliedsstaaten dürfen eigenständige Glücksspielbestimmungen unabhängig treffen, entschied Bremer Gericht

Im Urteil wurde klargemacht, dass die Betreiberin sich nicht auf eine Lizenz aus Gibraltar berufen kann, weil deutsches Glücksspielrecht die Anerkennung fremder Genehmigungen ausdrücklich ausschließt. EU-Recht zwingt die Mitgliedsstaaten nicht, behördliche Erlaubnisse anderer Länder zu übernehmen. Selbst bei theoretischer Ungültigkeit des deutschen Verbots hätte ElectraWorks Limited vor Eröffnung der Plattform eine deutsche Konzession einholen müssen, was sie unterließ. Ihre Aktivitäten waren daher in Deutschland ohne rechtlichen Schutz und alle verlorenen Einsätze sind daher gemäß deutschem Recht rückwirkend sofort erstattungsfähig vollständig.

Gesetzlicher Verbotsgrund erklärt deutsche Casino- und Sportwettenverlinkung für nichtig

Während des relevanten Zeitraums schrieb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor, dass Casinospiele und Sportwetten auf getrennten Domains ohne direkte Verlinkung angeboten werden müssen. Dieses Verbot schützte Spieler vor impulsiven Wechseln zwischen Glücksspielarten und erleichterte die Lizenzkontrolle. ElectraWorks Limited ignorierte diese Anforderung und verband beide Produktlinien per Link auf ihrer Plattform. Die richterliche Prüfung führte zur Feststellung der Nichtigkeit aller aus dieser Verknüpfung resultierenden Verträge.

Fehlende Kenntnis schützt Spieler, Rückzahlungsanspruch bleibt trotz Verbot bestehen

In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht unmissverständlich klar, dass die Teilnahme des Klägers an verbotenen Glücksspielen nicht zur Verwirkung seines Rückerstattungsanspruchs führt. Entscheidend war, dass keine Hinweise darauf existierten, dass der Spieler von dem Verbot unterrichtet war oder absichtlich von einer Informationssuche abgesehen hat. Demzufolge sind Einreden gegen die Auszahlung seiner Verluste nicht zulässig. Der Erstattungsanspruch bleibt in vollem Umfang bestehen.

CLLB Rechtsanwälte erzielen Präzedenzfall im deutschen Glücksspielrecht durch Urteil

Alexander Kainz unterstreicht, dass das Urteil des Landgerichts Bremen den Spielerschutz in den Fokus rückt. Er betont, dass ohne deutsche Lizenz sämtliche verlorenen Einsätze rechtsgrundlos waren und deshalb erstattet werden müssen. Die Entscheidung setzt einen deutlichen Anreiz für Anbieter, sich ordnungsgemäß zu lizenzieren, und verschafft Verbrauchern mehr Sicherheit. Kainz empfiehlt Spielern, umgehend juristische Prüfung ihrer Rückforderungsansprüche vornehmen zu lassen, um verlorene Einsätze zurückzuholen.

Das Landgericht Bremen hat mit seinem aktuellen Urteil einen Präzedenzfall geschaffen, der Spieler schützt, die bei nicht lizenzierten Online-Glücksspielanbietern Verluste erlitten haben. Sie erhalten nun einen klaren Rechtsweg zur Rückerstattung ihrer Einsätze. Die Entscheidung stärkt die Position des Verbraucherschutzes und signalisiert, dass nur mit deutscher Lizenz betriebene Plattformen vertrauenswürdig sind. Tipper sollten deswegen legale Anbieter auswählen und im Verdachtsfall auf illegale Praktiken unverzüglich rechtliche Hilfe beanspruchen. effektiv verlässlich transparent kostensparend.

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