Reduzierung von allergischen Reaktionen durch erweiterte Deklarationspflicht

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Menschen mit Duftstoffallergien können sich auf eine neue EU-Verordnung freuen, die ab Juli 2023 in Kraft tritt. Kosmetikhersteller müssen dann auf ihren Verpackungen nicht nur 24, sondern insgesamt 80 allergene Duftstoffe angeben. Dies ermöglicht es Betroffenen, Produkte zu erkennen, die potenziell allergische Reaktionen hervorrufen könnten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang auf dem Markt bleiben dürfen.

Bessere Kennzeichnung: Erweiterte Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe in Kosmetika

Für „Leave-on“-Produkte wie Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben, besteht die Verpflichtung, allergene Duftstoffe anzugeben, sofern diese eine Konzentration von mehr als 0,001 % erreichen. Bei Produkten, die abgespült werden, tritt die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 % in Kraft.

Duftstoffallergie bei Europäern: Symptome, Sensibilisierung und Deklarationspflicht

Etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung leiden an Duftstoffallergien, die mit unangenehmen Symptomen wie Juckreiz, Knötchenbildung, Bläschenbildung und entzündlicher Hautrötung einhergehen. Es ist bereits bei niedrigen Konzentrationen möglich, eine Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen zu entwickeln, daher ist es von großer Bedeutung, diese Allergene zu erkennen und zu vermeiden. Seit 2005 sind bestimmte Duftstoffe deklarationspflichtig, was den Betroffenen zumindest teilweise bei der Auswahl geeigneter Produkte hilft.

Verbindung von Duftstoffen und allergischen Reaktionen in Tests untersucht

Einige Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind äußerst allergen und können schon in geringen Mengen zu allergischen Reaktionen führen. Kosmetika, die diese Verbindungen enthalten, werden in Tests um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests abgewertet werden.

Allergen-Service: Geraniol und Citronellol für Allergiker aufgeführt

Geraniol und Citronellol sind Duftstoffe, die selten zu allergischen Reaktionen führen. Obwohl sie auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe stehen, werden sie in Tests nicht abgewertet. Allergiker können jedoch die Testtabellen verwenden, um mehr über diese Duftstoffe zu erfahren und ihre Verwendung zu überprüfen. Für die meisten Menschen sind Geraniol und Citronellol unbedenklich und können ohne Bedenken verwendet werden.

Zwei allergisierende Duftstoffe verboten: Lyral und Lilial entfernt

Um das Risiko allergischer Reaktionen zu minimieren, sind die Duftstoffe Lyral und Lilial mittlerweile verboten und nicht mehr auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe aufgeführt. Dieser Schritt wurde unternommen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass sie Produkte ohne das Risiko von allergischen Reaktionen verwenden können.

Bessere Sicherheit: Neue Regelung ermöglicht gezieltes Meiden von Allergenen

Die neue EU-Verordnung, die ab Juli 2023 wirksam wird, bietet Menschen mit Duftstoffallergien zahlreiche Vorteile. Durch die erweiterte Deklarationspflicht von insgesamt 80 allergenen Duftstoffen auf Kosmetikprodukten wird es Allergikern ermöglicht, diese Stoffe leichter zu identifizieren und zu vermeiden. Auf diese Weise können allergische Reaktionen erfolgreich reduziert oder sogar ganz vermieden werden.

Auch wenn es noch eine Übergangszeit gibt, in der Produkte mit allergenen Duftstoffen weiterhin verkauft werden dürfen, ist die neue Verordnung ein bedeutender Fortschritt für Menschen mit Duftstoffallergien. Durch die erweiterte Deklarationspflicht werden nun insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben, was es Betroffenen erleichtert, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dies kann zu einer Verringerung allergischer Reaktionen führen und das Wohlbefinden verbessern.

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